Was Sie beachten sollten...
Fertigteile für Röser-Zisternen in Schachtringbauweise werden nach den Vorschriften der DIN 4034, Teil 2, hergestellt. Sie bestehen aus einem Schachtring mit Boden, Schachtringen und einem Schachtkonus.
Fertigteile für Röser-Zisternen in Schachtringbauweise werden nach den Vorschriften der DIN 4034, Teil 2, hergestellt. Sie bestehen aus einem Schachtring mit Boden, Schachtringen und einem Schachtkonus.
Unsere Zisternen werden bei Anlieferung "frei Baustelle" durch Kran-LKW abgeladen. Das Abladen geschieht in jedem Falle außerhalb unserer Haftung und Gefahrtragung. Es können auch keinerlei Ansprüche aus der Mithilfe des Fahrers - selbst unter Benutzung des LKW-Kranes - hervorgeleitet werden. Für die Befahrbarkeit der Baustelle ist durch den Bauherrn zu sorgen. Ist die Befahrbarkeit nicht gegeben, werden die Anlagenteile an dem nächstgelegen Ort, der für den Kran-LKW zugänglich ist, abgeladen. Für die Standfestigkeit des Untergrundes, auf dem entladen wird, haftet der Auftraggeber. Bei Anlieferung ist bauseits ein Mann zur Entladung zu stellen.
Für das Versetzen der Fertigteile sind geeignete Anschlagmittel hinsichtlich der Tragfähigkeit und des max. zulässigen Spreizwinkels entsprechenden geltenden Unfallverhütungsvorschriften zu Verwenden.
Bitte beachten Sie beim Aushub die Toleranzen der DIN 4034-2:
Monolithische Behälter: +/-1%, Brunnenringe, Schachthälse und Auflageringe +2%/-1,5%
Ausbildung einer Grube nach DIN 4124.
Die Stützen des LKWs müssen seitlich jeweils 3,0m ausgefahren werden.
*Auslage von Mitte Kran bis Mitte Grube (nach hinten)